| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AUSTROUMZUG Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Arbeitszeit Von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Überstundenzuschläge werden gesondert(25 %) abgerechnet. Mindestbuchzeit beträgt 2 Stunden. An- und Abfahrt werden auch verrechnet. Haftung und Versicherung a) Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer verpflichtet, sofern ein schriftlicher Auftrag dazu unter Angaben des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt. b) Gegen Bruch von Glas, Porzellan usw. sowie gegen Kriegsrisiko, Plünderung und Aufruhr kann eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. c) Wenn die Verpackung der Waren nicht von uns erfolgt, übernehmen wir keine Verantwortung (Ausnahme im Falle von bereits abgeschlossener Versicherung. d) Keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung. e) Die Haftung ist weiters ausgeschlossen: f) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Mündliche Abrede Für die Ausführung mündlich erteilter Aufträge, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, trägt der Auftraggeber die Gefahr. Abrechnung a) Nach der Ablieferung des Umzugsgutes wird ein Lieferschein ausgegeben. Der b) Als Beweis VOR Gericht gelten nur die von uns aufgeschriebeneN Anmerkungen. Unter geltende Anmerkungen des Kundes FÄLLT nur die Unterschrift . Alle anderen Reklamationen akzeptieren wir nicht. c) Nach unsereR Bearbeitung des Lieferscheines wird die Rechnung,deren Fälligkeit 7 Tage beträgt, zugeschickt. Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir die Spesen und Zinsen in der Höhe von 0,05 %. Sollte die Rechnung trotz Mahnung nicht eingezahlt werden bokommen Sie eine Inkasso Mahnung. Sonstige Abrechnungen a) Besonders abgerechnet WERDEN: Transporte mit Klavieren, Tresoren und anderen Schwergütern. b) Firmenumzüge(über 100 m²) werden gesondert vereinbart. Daher gelten in solchen Fällen nicht die auf dieser Homepage angeführten Preise. Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen bedürfen für deren gültigkeit sowohl eine Unterschrift als auch Stempel des Gescheftsführers. Gültigkeit Falls ein Auftraggeber unser Angebot in Anspruch nimmt, erklärt er damit zugleich, dass er unsere AGB gelesen hat und damit einverstanden ist. Stand: Wien, 02.06.2007 |